Hausverbot in einer Bank: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung grundsätzlich vom Hausrecht gedeckt (08.08.2022)
Das Amtsgericht München hat den Antrag eines Münchner Bürgers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen.
(AG München, Beschluss vom 23.03.2022 - 182 C 4296/22)