Hörtest mit bis zu 120 dB nicht zu beanstanden (26.01.2021) /
Bei der Ermittlung der Unbehaglichkeitsschwelle im Rahmen eines Hörtests sind
Tonsignale bis zu 120 dB fachlich nicht zu beanstanden. Da der Kläger zudem nicht nachweisen konnte, nach dem Hörtest schlechter zu hören als vorher, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) Ansprüche wegen eines fehlerhaft durchgeführten Hörtests zurückgewiesen.
(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.12.2020 - 26 U 29/19)
Coronapandemie: Eilantrag gegen sog. 15 km-Regelung im Landkreis Gießen erfolglos (26.01.2021) /
Das VG Gießen hat entschieden, dass die Regelung des Landkreises Gießen vom 08.01.2021, die es den Bewohnern des Landkreises untersagt, sich zu tagestouristischen Zwecken in einem Umkreis von mehr als 15 km um ihren Wohnort (politische Gemeinde) zu bewegen, voraussichtlich rechtmäßig ist.
(VG Gießen, Beschluss vom 14.01.2021 - 4 L 42/21.GI)
Verwaltungsgerichte nicht zur Abänderung familiengerichtlicher Entscheidungen über den Versorgungsausgleich befugt (26.01.2021) /
Verwaltungsgerichte sind nicht dazu befugt, Entscheidungen der Familiengerichte zum Versorgungsausgleich abzuändern. Dies gilt selbst dann, wenn die familiengerichtliche Entscheidung fehlerhaft ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
(OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.12.2020 - OVG 4 B 3/20)
Austausch einer Gasetagenheizung durch Gaszentralheizung stellt duldungspflichtige Modernisierung dar (26.01.2021) /
Der Austausch einer Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung ist als Modernisierungsmaßnahme gemäß § 555b Nr. 1 BGB zu dulden. Dies gilt ebenfalls für den Austausch eines Gasherds durch einen Elektroherd als notwendige Begleitarbeit. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
(LG Berlin, Urteil vom 24.03.2020 - 63 S 56/15)
Corona: Allgemeinverfügung des Landkreises Limburg-Weilburg zum 15 km-Radius teilweise rechtswidrig (26.01.2021) /
Das VG Wiesbaden hat mit Beschluss vom 15. Januar 2021 Eilrechtsschutz gegen die „Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Limburg-Weilburg im sozialen und betrieblichen Bereich“ gewährt, soweit dort der Bewegungsradius für tagestouristische Ausflüge auf den Umkreis von 15 km des Wohnortes (politische Gemeinde) beschränkt wird. Insoweit hat die von dem Antragsteller noch zu erhebende Klage aufschiebende Wirkung.
(VG Wiesbaden, Beschluss vom 15.01.2021 - 7 L 31/21.WI)