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BETREUUNG

Rechtsanwalt Blume / Kischko / Barra-Ottl

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Generalvollmacht, Gesundheitssorge
Vermögenssorge, Hilfestellung im Alter, Demenz, Borderline, Depression
Unterbringung

Was bedeutet Betreuung?

1992 trat das neue Betreuungsrecht nach § 1896 BGB in Kraft und ersetzte das bis dahin gültige Vormundschaftsrecht.

Die rechtliche Betreuung ist eine Form der staatlichen Fürsorge für Person und Vermögen von Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung Hilfestellung bei der Erledigung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten benötigen.

Bei Einrichtung einer Betreuung für eine volljährige Person wird ein Betreuer bestellt, der in einem genau festgelegten Umfang die Angelegenheiten des Betreuten regelt. Eine Betreuung kann sich auch nur auf die Verwaltung von Finanzen oder beispielsweise auf Entscheidungen zur Gesundheitssorge beziehen. Das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen ist zu wahren, seine Wünsche sind zu beachten und bleiben trotz rechtlicher Betreuung von großem Gewicht.

 

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