Nach Schlaganfall können Haltegriffe für Bad und WC-Wand beihilfefähig sein (25.05.2022)
Nach einem Schlaganfall können Haltegriffe für Bad und WC beihilfefähig sein. Sie sind dann nicht der allgemeinen Lebenshaltung im Sinne von § 25 Abs. 2 Nr. 1 c) BBhV zuzuordnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden.
(OVG Bremen, Beschluss vom 06.04.2022 - 2 LA 171/20)