Einführung eines Tempo-30 Abschnitts in einer Ortsdurchfahrt ist bei unzureichender Abwägung rechtswidrig (25.05.2022)
Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 137 in Meerbusch im Bereich der Moerser, Düsseldorfer und Neusser Straße während der Zeit von 22 bis 6 Uhr ist rechtswidrig und muss vorläufig rückgängig gemacht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden.
(VG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2022 - 6 L 1011/22)